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AGB

Allgemeine Geschäfts-
bedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Angebot im Theaterpädagogischen Zentrum Aachen (TPZ)
Stand: 10/2023

I. Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Rechtsträger / Geltungsbereich
1.1 Der Rechtsträger des Theaterpädagogischen Zentrums Aachen (TPZ) ist die DAS DA THEATER gGmbH. Die Gesellschaft ist als gemeinnützig anerkannt.
1.2 Diese AGB gelten für alle Angebote des TPZ Aachen. Diesen Bedingungen entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt, es sei denn, sie hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Genehmigung zugestimmt. Individualvereinbarungen bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
1.3 Sofern diese Bedingungen Regelungen für den Verkehr mit Unternehmern enthalten, gelten diese nur gegenüber einem Unternehmer, der bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, und gegenüber einer juristischen Person des öffentlichen Rechts sowie einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

§ 2 Datenschutz
2.1 Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten des Kunden werden unter Beachtung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG, gespeichert und vertraulich behandelt. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die DAS DA THEATER gGmbH die im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung erhaltenen Daten erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt, soweit dies für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung erforderlich ist.
2.2 Mit vollständiger Abwicklung des Vertrages und vollständiger Zahlung werden die Daten des Kunden für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht.
2.3 Jeder Teilnehmer/ der Auftraggeber hat das Recht, seine Einwilligung zur Speicherung, Verarbeitung und Nutzung seiner Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.

§ 3 Haftung
3.1 Die Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt auf eigene Verantwortung.
Bei Minderjährigen beginnt die Aufsichtspflicht des TPZ erst mit Eintreffen des Dozenten/ der Dozentin am Beginn der Kursstunde. Bei Veranstaltungen für Gruppen verbleibt die Aufsichtspflicht bei minderjährigen TeilnehmerInnen beim Auftraggeber.
Im Übrigen haftet das TPZ in allen Fällen, in denen es aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, nur, soweit dem TPZ, seinen leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (= Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf); die Haftung ist insoweit jedoch außer in den Fällen von Satz 1 dieses Absatzes auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Teilnehmers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
3.2 Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber dem TPZ und der DAS DA THEATER GmbH ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 4 Sonstiges
4.1 Sofern der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand der Geschäftssitz der DAS DA THEATER GmbH; die DAS DA THEATER GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
4.2 Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
4.3 Nebenabreden wurden nicht getroffen.
4.4 Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit dem TPZ und der DAS DA THEATER GmbH dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung derselben abgetreten werden.
4.5 Sollten einzelne dieser Bedingungen nichtig oder unwirksam sein oder zwischen den Parteien einvernehmlich nicht durchgeführt werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

§ 5 Hinweis gemäß § 36 VSBG
5.1 Das TPZ und die DAS DA THEATER GmbH ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

II. Bestimmungen für die Nutzung des Angebots des TPZ
§ 6 Vertragsschluss / Laufzeit
6.1 Die Angebote des TPZ sind freibleibend. Nach Anmeldung des Teilnehmers, bzw. des Auftraggebers bei Gruppenveranstaltungen und durch Unterzeichnung des Vertrages kommt der Vertrag durch Übersendung einer schriftlichen Anmeldebestätigung durch das TPZ zustande.
6.2 Sollte der Vertrag eine Mindest- oder Maximal-Teilnehmerzahl vorsehen, gelten die diesbezüglichen Regelungen des Vertrages.

§ 7 Änderungen, Ausfall
7.1 Das Angebot findet jeweils zu der in dem Vertrag angegebenen Zeit statt. Sollte eine Änderung der Zeit aus organisatorischen oder anderen wichtigen Gründen erforderlich sein, wird sich das TPZ bemühen, in Abstimmung mit den Teilnehmern/ dem Auftraggeber eine andere Zeit einvernehmlich festzulegen.
7.2 Sollte dies nicht möglich sein, steht bei Veranstaltungen für Gruppen dem TPZ und dem Auftraggeber ein Kündigungsrecht zu. Bei sonstigen Kursen mit einzelnen Teilnehmern ist das TPZ in diesem Fall unter angemessener Berücksichtigung der Interessen aller Teilnehmer berechtigt, die Zeiten zu ändern. Den Teilnehmern steht in diesem Fall ein Kündigungsrecht vom Vertrag zu, das innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der geänderten Kurszeiten ausgeübt werden kann.
7.3 Sollten einzelne Angebote oder Kursstunden aufgrund höherer Gewalt (z.B. Krankheit Kursleiters ohne mögliche Vertretung) ausfallen, wird das TPZ die Teilnehmer/ den Auftraggeber möglichst frühzeitig unterrichten. Den Teilnehmern/ dem Auftraggeber werden für diese ausgefallenen Stunden in gemeinsamer Abstimmung Ersatztermine angeboten.

§ 8 Dozentinnen und Dozenten
8.1 Für die Angebote des TPZ wird qualifiziertes Personal eingesetzt. Ein Anspruch auf Betreuung durch bestimmte Dozentinnen/ Dozenten besteht nicht. Der Vertrag ist nicht an einen bestimmten Kursleiter/-in, sondern nur an einen bestimmten Kurs gebunden. Insbesondere bei Krankheit oder dringender anderweitiger Verhinderung eines Dozenten/ einer Dozentin ist das TPZ daher berechtigt, eine geeignete Vertretung zu stellen.

§ 9 Kündigung aus wichtigem Grund, Ausschluss vom Kurs
9.1 Das TPZ behält sich das Recht vor, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn der Teilnehmer den gebuchten Kurs – trotz vorheriger Abmahnung seitens des TPZ – nachhaltig stört bzw. sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Bei Veranstaltungen für Gruppen tritt an die Stelle des Kündigungsrechts das Recht zum Ausschluss des störenden Teilnehmers.
9.2 Werden Anweisungen des Dozenten/ der Dozentin nicht befolgt und wird dadurch der Unterricht gestört, kann der störende Teilnehmer nach vorheriger Abmahnung von der betreffenden Kurseinheit ausgeschlossen werden.

§ 10 Urheberrechte
10.1 Die Vermarktungsrechte für alle künstlerischen Ergebnisse im Zusammenhang mit den Angeboten des TPZ bzw. der DAS DA THEATER gGmbH liegen bei der DAS DA THEATER gGmbH. Eine Nutzung durch die Teilnehmer/ durch den Auftraggeber bedarf der schriftlichen Zustimmung der DAS DA THEATER gGmbH. Dies gilt auch für elektronische Aufzeichnungen aller Art, Foto- und Bildmaterial, Tonmaterial etc., auch wenn die Zustimmung der abgelichteten Personen selbst vorliegt.

DAS DA THEATER GmbH
Liebigstr. 9, 52070 Aachen
Telefon: 0241 16 16 88
Fax: 0241 16 18 77
E-Mail: theater@dasda.de
Geschäftsführer: Tom Hirtz
Sitz der Gesellschaft: Aachen
Amtsgericht Aachen HRB 14199
Umsatzsteueridentifikationsnummer 201/5957/1905

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