Konzept und Inhalt
DAS DA THEATER gGmbH
Liebigstraße 9
52070 Aachen
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Fon: (0241) 16 16 88
Fax: (0241) 16 18 77
Mail: theater@dasda.de
Amtsgericht Aachen HRB 14199
Steuernummer 201/5900/5996
Geschäftsführender Gesellschafter: Tom Hirtz
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke.
Hinweis gemäß § 36 VSBG
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Konzeption & Realisierung
Judith Meyer
Redaktion
Christina Crolla
Haftungsausschluss
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© 1999-2019 DAS DA THEATER gGmbH, Aachen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der DAS DA THEATER GmbH
Stand: 02/2018
I. Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
- 1.1 Diese AGB gelten für alle Leistungen der DAS DA THEATER GmbH. Diesen Bedingungen entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners erkennt die DAS DA THEATER GmbH nicht an, es sei denn, sie hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Genehmigung zugestimmt. Individualvereinbarungen bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
- 1.2 Sofern diese Bedingungen Regelungen für den Verkehr mit Unternehmern enthalten, gelten diese nur gegenüber einem Unternehmer, der bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, und gegenüber einer juristischen Person des öffentlichen Rechts sowie einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
§ 2 Datenschutz
- 2.1 Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten des Kunden werden unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG) gespeichert und vertraulich behandelt. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die DAS DA THEATER GmbH die im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung erhaltenen Daten erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt, soweit dies für die ordnungsgemäße Bestellabwicklung und Information erforderlich ist. Eine Weitergabe von Daten an Dritte findet nur statt, wenn dies zwingend zur Vertragserfüllung notwendig ist und der Kunde hiervon vor Vertragsabschluss in Kenntnis gesetzt wurde. Insbesondere werden die Daten des Kunden ohne ausdrückliche Einwilligung nicht für Werbezwecke genutzt.
- 2.2 Mit vollständiger Abwicklung des Vertrages und vollständiger Zahlung werden die Daten des Kunden für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht.
§ 3 Haftung
- 3.1 In allen Fällen, in denen die DAS DA THEATER GmbH aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet sie nur, soweit ihr, ihren leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (=etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf). Die Haftung ist insoweit jedoch außer in den Fällen von Satz 1 und 2 auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
- 3.2 Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber der DAS DA THEATER GmbH ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 4 Sonstiges
- 4.1 Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand der Geschäftssitz der DAS DA THEATER GmbH; die DAS DA THEATER GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
- 4.2 Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- 4.3 Nebenabreden wurden nicht getroffen.
- 4.4 Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit der DAS DA THEATER GmbH dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung derselben abgetreten werden.
- 4.5 Sollten einzelne dieser Bedingungen nichtig oder unwirksam sein oder zwischen den Parteien einvernehmlich nicht durchgeführt werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
§ 5 Hinweis gemäß § 36 VSBG
Die DAS DA THEATER GmbH ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
II. Besondere Bestimmungen zum Kauf von Eintrittskarten/ zu den
Veranstaltungen des DAS DA THEATERS
§ 6 Eintrittskarten, Abonnements
- 6.1 Im freien Verkauf können ab Vorverkaufsbeginn der jeweiligen Produktion (im Spielzeitheft abgedruckt und auf der Webseite des DAS DA THEATERS einzusehen) Karten im Theaterbüro an der Liebigstraße in Aachen und den Vorverkaufsstellen gekauft werden. Die Karten können auch telefonisch und online reserviert werden. Die Karten werden nach Verfügbarkeit für eine Woche, längstens aber bis zum Dienstag vor dem Vorstellungstag reserviert. Innerhalb dieser Zeit müssen die Karten bezahlt werden (vor Ort oder nach Absprache per Überweisung).
- 6.2 Es gelten die jeweils aktuellen Preise (im Spielzeitheft abgedruckt und auf der Webseite des DAS DA THEATERS einzusehen).
- 6.3 Bei ermäßigten Karten ist zum Einlass der entsprechende Ausweis bereit zu halten. Sollte ein Nachweis der Berechtigung zum Erwerb ermäßigter Tickets bei Einlass nicht erbracht werden können, ist die DAS DA THEATER GmbH zur Nachforderung berechtigt.
- 6.4 Erworbene Abonnements sind nur für die jeweilige Spielzeit gültig. Pro Abokarte wird pro Stück nur eine Eintrittskarte ausgegeben.
- 6.5 Abonnenten erhalten während des vom DAS DA THEATER angegebenen Zeitraums ihre Karten im Theaterbüro an der Liebigstraße und in den Vorverkaufsstellen. Es ist auch möglich, Karten telefonisch und online für die Abendkasse zu reservieren.
- 6.6 Da nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen pro Aufführung vorhanden ist, ist es möglich, dass die Karten für eine Aufführung schnell vergriffen sind. Es besteht daher kein Anspruch auf Theaterkarten für einen bestimmten Termin oder eine bestimmte Vorstellung. Nach Ablauf der auf der Abokarte ausgewiesenen Ticketzeit wird keine Kartengarantie gegeben.
- 6.7 Bei Verlust von Eintrittskarten sowie von Abokarten wird kein Ersatz ausgestellt. Der Kaufpreis wird nicht erstattet. Eine Rücknahme oder ein Umtausch bereits gekaufter Karten ist ausgeschlossen. Veranstaltungs-Tickets werden jedoch selbstverständlich zurückgenommen, wenn die Veranstaltung seitens der DAS DA THEATER GmbH abgesagt wird.
- 6.8 Der Weiterverkauf von erworbenen Tickets zu einem höheren Preis als dem auf dem Ticket angegebenen Endpreis ist untersagt. Ein gewerblicher Weiterverkauf ist nicht gestattet. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung zu der jeweiligen Veranstaltung. Die Eintrittskarten verlieren ihre Gültigkeit.
- 6.9 Gutscheine des DAS DA THEATERS können nach Verfügbarkeit von Eintrittskarten im Theaterbüro an der Liebigstraße in Aachen oder in den Vorverkaufsstellen eingelöst werden.
- 6.10 Förderkreismitglieder erhalten während des bei jeder Stückinformation (im Spielzeitheft abgedruckt und auf der Webseite des DAS DA THEATERS einzusehen) angegebenen Zeitraums ihre Karten im Theaterbüro an der Liebigstraße Aachen. Es ist auch möglich, die Karten telefonisch im Theaterbüro zu bestellen. Die Karten werden dann auf Rechnung zugesandt.
§ 7 Durchführung der Veranstaltungen
- 7.1 Es gibt bei Veranstaltungen der DAS DA THEATER GmbH keine Sitzplatznummerierung und somit keinen Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz.
- 7.2 Bei Vorstellungen des DAS DA THEATERS ist kein Einlass nach Beginn der Aufführung möglich. Die Eintrittskarte verliert beim Verlassen des Veranstaltungsortes ihre Gültigkeit.
- 7.3 Führt höhere Gewalt zum Ausfall der Veranstaltung, wird das DAS DA THEATER von seiner Leistungspflicht frei. Als höhere Gewalt gelten z.B. auch akute Erkrankungen eines Künstlers des DAS DA THEATERS. Hinsichtlich Open-Air Veranstaltungen gilt § 8.
§ 8 Open-Air-Veranstaltungen
- 8.1 Die Open-Air-Veranstaltungen finden auch bei ungünstiger Witterung statt. Bei unsicherer Witterung wird empfohlen, regenfeste Kleidung und Regencapes mitzuführen. Das Aufspannen von Regenschirmen während der Veranstaltung ist wegen der damit verbundenen Sichtbehinderung für andere Besucher nicht gestattet. Wird die Veranstaltung dennoch aufgrund extremer Wetterbedingungen abgesagt oder abgebrochen, so wird der Kartenpreis im DAS DA THEATER an der Liebigstraße während der Bürozeiten (Di. – Fr. / 10 – 16 Uhr) gegen Vorlage der Eintrittskarte zurückerstattet, es sei denn, es wurden 40 Spielminuten erreicht. Der Veranstalter ist berechtigt aus Witterungsgründen den Beginn zu verzögern oder Unterbrechungen vorzunehmen. Informationen über den Veranstaltungsablauf werden ausschließlich am Veranstaltungsort bekanntgegeben. Bitte kommen Sie deshalb auf jeden Fall dorthin.
- 8.2 Bei Unwetter-Warnungen (z.B. heraufziehendes Gewitter oder Sturm) während Open-Air-Veranstaltungen ist das Gelände nach entsprechender Durchsage wegen der Gefahr durch Blitzschlag oder herabfallende Äste unverzüglich zu verlassen. Der Veranstalter haftet bei Zuwiderhandlung nicht für Sach- und Personenschäden. Nach Ende der Gefahr wird die Veranstaltung fortgesetzt.
§ 9 Aufzeichnungen
- 9.1 Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei der Veranstaltung nicht mitgeführt oder betrieben werden. Aufnahmen jedweder Form - auch durch Einsatz von Mobiltelefonen - sind untersagt, jeder Missbrauch wird mit den Mitteln des Straf- und Hausrechts verfolgt.
III. Besondere Bestimmungen zum Gastspielvertrag
§ 10 Allgemeines, Terminabsprache
- 10.1 Für die Vorbereitung und Durchführung eines Auftritts des DAS DA THEATERS gilt der Gastspielvertrag, das Technische Beiblatt (Bühnenanweisung) und diese AGB.
- 10.2 Das DAS DA THEATER ist bereit, Termine auf Wunsch für den Veranstalter (öffentliche und private Einrichtungen sowie Privatpersonen) zu reservieren. An diese Reservierung ist das DAS DA THEATER fünf Werktage gebunden. Sollte innerhalb dieses Zeitraums kein Veranstaltungsvertrag abgeschlossen werden, verfällt die Reservierung. Schadensersatzansprüche stehen dem Veranstalter hieraus nicht zu.
- 10.3 Die im Vertrag ausgewiesene Besucherzahl ist einzuhalten.
§ 11 Werbung, Berichterstattung
- 11.1 Der Veranstalter verpflichtet sich zur organisatorischen branchenüblichen Vorbereitung und zur aktiven Werbung mit den zur Verfügung gestellten Materialien. Einzelheiten sind ggf. mit dem DAS DA THEATER abzustimmen.
- 11.2 Vor, neben oder hinten an der Bühne darf sich keine Reklame befinden (auch nicht für Sponsoren). Werbung auf den Veranstaltungsplakaten für anderer Zwecke darf nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung erfolgen.
- 11.3 Je ein Belegexemplar der über die Veranstaltung erschienenen Berichterstattungen wird dem DAS DA THEATER (im Original) vom Veranstalter zur Verfügung gestellt.
§ 12 Honorar/ Gage
- 12.1 Die Honorare des DAS DA THEATER verstehen sich inklusive Werbematerial. Verlagstantieme, Gema und weitere Musiknutzungsrechte werden gesondert abgerechnet und dem Veranstalter in Rechnung gestellt.
- 12.2 Das Honorar ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzug zu zahlen. Rechtszeitige Zahlung ist nur dann erfolgt, wenn das DAS DA THEATER über das Geld mit Wertstellung am Fälligkeitstag auf dem von ihm angegebenen Konto verfügen kann. Skonti und Rabatte werden nur aufgrund besonderer Vereinbarung gewährt.
- 12.3 Wechsel werden nicht akzeptiert. Die Ablehnung von Schecks bleibt vorbehalten, sie werden in jedem Fall nur erfüllungshalber angenommen. Für Zahlungserinnerungen und Mahnungen werden Bearbeitungsgebühren in Höhe von jeweils 5,00 € erhoben. Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens bleibt jeder Vertragspartei vorbehalten.
§ 13 Mitwirkungspflichten des Veranstalters
- 13.1 Der Veranstalter hat die branchenüblichen Vorbereitungen zu treffen und insbesondere die technischen, organisatorischen und räumlichen Voraussetzungen für die Veranstaltung zu schaffen. Er informiert die zuständige Haustechnik rechtzeitig und vollständig und veranlasst die sorgfältige Erfüllung des Technischen Beiblatts/ der Bühnenanweisung des Programms.
- 13.2 Genehmigungen o.ä. für Zufahrt und Parkmöglichkeit werden vom Veranstalter vor der Veranstaltung eingeholt.
- 13.3 Der Zugang vom Parkplatz zur Spielstätte muss ebenerdig oder mit einer schrägen Rampe versehen sein (Treppen erfordern Hilfskräfte zum Transport der Dekoration). Türen und Treppen müssen so groß sein, dass Bühnenbildteile (200 cm x 100 cm) durchpassen. Der Auftrittsort ist vor Beginn des Aufbaus leergeräumt, geheizt und sauber.
- 13.4 Der im Vertrag angegebene verantwortliche Ansprechpartner ist rechtzeitig mit allen Schlüsseln und Kenntnissen über die örtlichen Gegebenheiten (Dusch- bzw. Waschgelegenheit für die Künstler des DAS DA THEATER, Umkleidemöglichkeit mit abschließbaren Schränken o.ä., Sicherungskästen, Feuerlöscher, etc.) am Auftrittsort und während der gesamten Zeit (bis zum abgeschlossenen Abbau der Dekoration) anwesend.
- 13.5 Der Auftrittsort muss nach außen geräuschgedämmt sein. Es finden keine Parallelveranstaltungen statt.
- 13.6 Für den Fall, dass die vorgenannten Bedingungen nicht erfüllt werden können oder spezielle technische Schwierigkeiten bekannt sind, zeigt der Veranstalter dies dem DAS DA THEATER spätestens 4 Wochen vor der Veranstaltung schriftlich unter Darlegung aller Informationen an. Die Parteien werden sodann eine gesonderte Vereinbarung treffen.
- 13.7 Falls eine Freiluftveranstaltung aus klimatischen (z.B. Kälte, Glatteis, Nässe, Ozon) oder anderen Gründen nicht am vorgesehenen Ort stattfinden kann, verpflichtet sich der Veranstalter, einen annehmbaren Ersatzspielort zur Verfügung zu stellen und das DAS DA THEATER umgehend zu informieren.
- 13.8 Die Einhaltung der Leistungsverpflichtung des DAS DA THEATER setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungsverpflichtungen des Veranstalters voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Erfüllt der Veranstalter seine Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig, ist das DAS DA THEATER nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zur fristlosen Kündigung berechtigt. Dem DAS DA THEATER steht in diesem Fall ein Anspruch auf das vereinbarte Honorar abzüglich etwaiger ersparter Aufwendungen zu.
- 13.9 Unabhängig von den Rechten gemäß 13.8 steht dem DAS DA THEATER jedenfalls ein Anspruch auf Ersatz des durch die unterlassene Mitwirkung entstandenen Schadens bzw. der Mehraufwendungen zu, es sei denn, der Veranstalter weist nach, dass er diese nicht zu vertreten hat.
§ 14 Haftung des Veranstalters
- 14.1 Der Veranstalter haftet für den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung. Er trifft alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen und schließt adäquate Versicherungen ab.
- 14.2 Der Veranstalter haftet für Diebstahl und Beschädigung von Eigentum des DAS DA THEATERS während oder in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Veranstaltung, es sei denn, der Veranstalter weist nach, dass ihn kein Verschulden trifft.
- 14.3 Kommt es zu Vorfällen, die eine Durchführung der Veranstaltung für das DAS DA THEATER unzumutbar machen (z.B. nachhaltige Störungen durch Besucher, fehlende Besucher, technische Störungen) ist das DAS DA THEATER zum Abbruch der Veranstaltung berechtigt. Dem DAS DA THEATER steht in diesem Fall ein Anspruch auf das vereinbarte Honorar abzüglich etwaiger ersparter Aufwendungen zu.
§ 15 Urheberrechte, Aufzeichnungen, GEMA-Gebühren
- 15.1 Die DAS DA THEATER GmbH stellt dem Veranstalter anfallende Verlagstantieme und weitere Musiknutzungsrechte in Rechnung.
- 15.2 Videoaufzeichnungen sowie jedwede sonstige medienelektronische Verarbeitung gleich welcher Art sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des DAS DA THEATER gestattet. Bei Zuwiderhandlungen ist das DAS DA THEATER berechtigt, die Darbietung seines Programms nicht vorzunehmen bzw. abzubrechen. Das DAS DA THEATER behält in diesem Fall seinen vollen Vergütungsanspruch.
- 15.3 Kurze Aufzeichnungen durch Rundfunk und Fernsehen, die der üblichen Information der Öffentlichkeit dienen (unter 3 Min.), sind nach vorheriger Absprache gestattet.
- 15.4 Das DAS DA THEATER gewährleistet, über die Aufführungsrechte am Stück zu verfügen und die entsprechenden Urheberrechtsabgaben abzuführen.
- 15.5 Der Veranstalter verpflichtet sich, dem DAS DA THEATER alle für die Berechnung der Tantiemen notwendigen Informationen zu übermitteln.
- 15.6 Das DAS DA THEATER unterliegt weder in der Programmgestaltung noch in der Darbietung Weisungen des Veranstalters. Zusätzliche Programmpunkte oder Auftritte Dritter während der gleichen Veranstaltung bedürfen der vorherigen Zustimmung des DAS DA THEATERS.
- 15.7 Anfallende GEMA-Gebühren trägt der Veranstalter. Das DAS DA THEATER stellt eine GEMA-Liste zur Verfügung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Angebot im Theaterpädagogischen Zentrum Aachen (TPZ)
Stand: 02/2018
I. Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Rechtsträger / Geltungsbereich
- 1.1 Der Rechtsträger des Theaterpädagogischen Zentrums Aachen (TPZ) ist die DAS DA THEATER gGmbH. Die Gesellschaft ist als gemeinnützig anerkannt.
- 1.2 Diese AGB gelten für alle Angebote des TPZ Aachen. Diesen Bedingungen entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt, es sei denn, sie hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Genehmigung zugestimmt. Individualvereinbarungen bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
- 1.3 Sofern diese Bedingungen Regelungen für den Verkehr mit Unternehmern enthalten, gelten diese nur gegenüber einem Unternehmer, der bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, und gegenüber einer juristischen Person des öffentlichen Rechts sowie einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
§ 2 Datenschutz
- 2.1 Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten der Teilnehmer/ der Auftraggeber werden unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG) gespeichert und vertraulich behandelt. Der Teilnehmer/ der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass das TPZ und die DAS DA THEATER GmbH die im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung erhaltenen Daten erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt, soweit dies für die ordnungsgemäße Bestellabwicklung und Information erforderlich ist. Eine Weitergabe von Daten an Dritte findet nur statt, wenn dies zwingend zur Vertragserfüllung notwendig ist und der Teilnehmer/ der Auftraggeber hiervon vor Vertragsabschluss in Kenntnis gesetzt wurde. Insbesondere werden die Daten des Kunden ohne ausdrückliche Einwilligung nicht für Werbezwecke genutzt.
- 2.2 Mit vollständiger Abwicklung des Vertrages und vollständiger Zahlung werden die Daten des Kunden für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht.
- 2.3 Jeder Teilnehmer/ der Auftraggeber hat das Recht, seine Einwilligung zur Speicherung, Verarbeitung und Nutzung seiner Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.
§ 3 Haftung
- 3.1 Die Kursteilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung.
Bei Minderjährigen beginnt die Aufsichtspflicht des TPZ erst mit Eintreffen des Dozenten/ der Dozentin am Beginn der Kursstunde. Bei Veranstaltungen für Gruppen verbleibt die Aufsichtspflicht bei minderjährigen TeilnehmerInnen beim Auftraggeber.
Die Haftung für die Beschädigung oder den Verlust von Garderobe und mitgebrachten Gegenständen wird ausgeschlossen.
Im Übrigen haftet das TPZ in allen Fällen, in denen es aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, nur, soweit dem TPZ, seinen leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (= Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf); die Haftung ist insoweit jedoch außer in den Fällen von Satz 1 dieses Absatzes auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Teilnehmers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. - 3.2 Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber dem TPZ und der DAS DA THEATER GmbH ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 4 Sonstiges
- 4.1 Sofern der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand der Geschäftssitz der DAS DA THEATER GmbH; die DAS DA THEATER GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
- 4.2 Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- 4.3 Nebenabreden wurden nicht getroffen.
- 4.4 Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit dem TPZ und der DAS DA THEATER GmbH dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung derselben abgetreten werden.
- 4.5 Sollten einzelne dieser Bedingungen nichtig oder unwirksam sein oder zwischen den Parteien einvernehmlich nicht durchgeführt werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
§ 5 Hinweis gemäß § 36 VSBG
- 5.1 Das TPZ und die DAS DA THEATER GmbH ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
II. Bestimmungen für die Nutzung des Angebots des TPZ
§ 6 Vertragsschluss / Laufzeit
- 6.1 Die Angebote des TPZ sind freibleibend. Nach Anmeldung des Teilnehmers, bzw. des Auftraggebers bei Gruppenveranstaltungen und durch Unterzeichnung des Vertrages kommt der Vertrag durch Übersendung einer schriftlichen Anmeldebestätigung durch das TPZ zustande.
- 6.2 Sollte der Vertrag eine Mindest- oder Maximal-Teilnehmerzahl vorsehen, gelten die diesbezüglichen Regelungen des Vertrages.
- 6.3 Verträge bei fortlaufenden Kursen können jeweils zum 31.08. eines Jahres mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr.
§ 7 Änderungen, Ausfall
- 7.1 Das Angebot findet jeweils zu der in dem Vertrag angegebenen Zeit statt. Sollte eine Änderung der Zeit aus organisatorischen oder anderen wichtigen Gründen erforderlich sein, wird sich das TPZ bemühen, in Abstimmung mit den Teilnehmern/ dem Auftraggeber eine andere Zeit einvernehmlich festzulegen.
- 7.2 Sollte dies nicht möglich sein, steht bei Veranstaltungen für Gruppen dem TPZ und dem Auftraggeber ein Kündigungsrecht zu. Bei sonstigen Kursen mit einzelnen Teilnehmern ist das TPZ in diesem Fall unter angemessener Berücksichtigung der Interessen aller Teilnehmer berechtigt, die Zeiten zu ändern. Den Teilnehmern steht in diesem Fall ein Kündigungsrecht vom Vertrag zu, das innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der geänderten Kurszeiten ausgeübt werden kann.
- 7.3 Sollten einzelne Angebote oder Kursstunden aufgrund höherer Gewalt (z.B. Krankheit Kursleiters ohne mögliche Vertretung) ausfallen, wird das TPZ die Teilnehmer/ den Auftraggeber möglichst frühzeitig unterrichten. Den Teilnehmern/ dem Auftraggeber werden für diese ausgefallenen Stunden in gemeinsamer Abstimmung Ersatztermine angeboten.
§ 8 Dozentinnen und Dozenten
- 8.1 Für die Angebote des TPZ wird qualifiziertes Personal eingesetzt. Ein Anspruch auf Betreuung durch bestimmte Dozentinnen/ Dozenten besteht nicht. Der Vertrag ist nicht an einen bestimmten Kursleiter/-in, sondern nur an einen bestimmten Kurs gebunden. Insbesondere bei Krankheit oder dringender anderweitiger Verhinderung eines Dozenten/ einer Dozentin ist das TPZ daher berechtigt, eine geeignete Vertretung zu stellen.
§ 9 Kündigung aus wichtigem Grund, Ausschluss vom Kurs
- 9.1 Das TPZ behält sich das Recht vor, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn der Teilnehmer den gebuchten Kurs – trotz vorheriger Abmahnung seitens des TPZ – nachhaltig stört bzw. sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Bei Veranstaltungen für Gruppen tritt an die Stelle des Kündigungsrechts das Recht zum Ausschluss des störenden Teilnehmers.
- 9.2 Werden Anweisungen des Dozenten/ der Dozentin nicht befolgt und wird dadurch der Unterricht gestört, kann der störende Teilnehmer nach vorheriger Abmahnung von der betreffenden Kurseinheit ausgeschlossen werden.
§ 10 Urheberrechte
- 10.1 Die Vermarktungsrechte für alle künstlerischen Ergebnisse im Zusammenhang mit den Angeboten des TPZ bzw. der DAS DA THEATER gGmbH liegen bei der DAS DA THEATER gGmbH. Eine Nutzung durch die Teilnehmer/ durch den Auftraggeber bedarf der schriftlichen Zustimmung der DAS DA THEATER gGmbH. Dies gilt auch für elektronische Aufzeichnungen aller Art, Foto- und Bildmaterial, Tonmaterial, etc., auch wenn die Zustimmung der abgelichteten Personen selbst vorliegt.